Nach Berechnungen der renommierten Wirtschaftsforschungsinstitute IW und ifo setzt die Bundesregierung 86 bis 95 Prozent der neuen Infrastruktur-Schulden des Bundes nicht für zusätzliche Investitionen ein. Die FDP-Landtagsfraktion NRW fordert Ministerpräsident Hendrik Wüst deshalb auf, gegen diese Zweckentfremdung ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten.

Dazu erklärt Ralf Witzel, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion NRW:

„Bundeskanzler Friedrich Merz hat den Bürgern zusätzliche Investitionen versprochen. Stattdessen nutzt seine Bundesregierung den neuen Schuldentopf von gigantischen 500 Milliarden Euro offenbar vor allem, um sowieso geplante Ausgaben auf Pump anstatt aus dem Kernhaushalt zu finanzieren. Wenn bis zu 95 Prozent der Sonderschulden keine zusätzlichen Investitionen schaffen, ist das keine Investitionsoffensive, sondern eine wahnsinnige Zweckentfremdung. So entsteht kein Modernisierungsschub für unser Land und kein Potenzialwachstum. Wir erleben leider aktuell den größten kreditfinanzierten Verschiebebahnhof in der Geschichte der Bundesrepublik, der uns noch alle teuer zu stehen kommen wird.

Ministerpräsident Hendrik Wüst hat dieser Grundgesetzänderung im letzten Jahr nach eigenen Angaben aus voller Überzeugung zugestimmt und trägt deshalb eine besondere Verantwortung für die heutige Mittelverwendung. Er darf seinem Parteifreund im Kanzleramt keinen Freifahrtschein für einen Verfassungsbruch erteilen. Wüst muss Merz verklagen und die Verwendung der Sonderschulden in Karlsruhe überprüfen lassen. Wer Schulden mit zusätzlichen Investitionen begründet, muss sich auch an zusätzlichen Investitionen messen lassen. 

Wenn laufende Ausgaben aber einfach umetikettiert werden, um neue Schulden zu rechtfertigen, dann reden wir hier nicht mehr über Investitionspolitik, sondern über kreative Haushaltsführung zu Lasten zukünftiger Generationen. Genau deshalb braucht es jetzt eine verfassungsrechtliche Klärung. Da der Landtag selbst und seine Fraktionen keine eigene Klagebefugnis besitzen, muss die Landesregierung als dazu befugtes Verfassungsorgan nun endlich tätig werden.“