Sachverständige beraten im Landtag heute über die von CDU und Grünen geplante Änderung des NRW-Infrastrukturgesetzes, die eine Aufweichung der Anforderungen für die Mittelverausgabung vorsieht. Fraglich ist, wie Mittel aus dem „Sondervermögen Infrastruktur“ des Bundes in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden sollen. Experten warnen davor, dass vermeintliche Investitionen ohne klare Regeln für Zusätzlichkeit und Zukunftswirkung verpuffen könnten.
Dazu erklärt Ralf Witzel, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion NRW:
„Schwarz-Grün stellt nicht verbindlich sicher, dass aus den Rekordschulden wirklich zusätzliche, werthaltige Investitionen entstehen. Bis 2036 soll Nordrhein-Westfalen aus dem Sondervermögen des Bundes rund 21,1 Milliarden Euro bekommen – die Landesregierung leitet jedoch nur zehn Milliarden Euro pauschal an die Kommunen weiter. 2,7 Milliarden Euro gehen an Förderprogramme, weitere 8,4 Milliarden Euro plant das Land selbst für Infrastruktur- und Klimaschutzprojekte auszugeben. Das ist kein Wachstumsimpuls, sondern wirkt wie eine Marketingveranstaltung bis zur Landtagswahl.
Begründung für die Rekordverschuldung war die Zusätzlichkeit von Investitionsausgaben, doch es bleibt zu befürchten, dass die Mittel für ohnehin notwendige Ausgaben genutzt werden, die eigentlich aus den Kernhaushalten bedient werden müssten. Statt hier nachzubessern, macht die Koalition im Land das Gegenteil und streicht durch den Entfall von Eigenanteilen und Doppelförderungsverboten sinnvolle Instrumente, die einen werthaltigen Mitteleinsatz sicherstellen sollen. Wenn der Investitionsbegriff ferner bei Förderprogrammen so weichgespült wird, dass am Ende fast alles als ‚Investition‘ gilt, dann wird aus dem vermeintlichen Sondervermögen eine Farce. Statt gezielt in die dringendsten Zukunftsaufgaben wie Verkehrsinfrastruktur und Digitalisierung zu fließen, droht das Geld ohne strategische Steuerung zu versickern. Wir Freie Demokraten wollen deshalb klare Leitplanken: Zusätzlichkeit muss nachgewiesen werden, Investitionen müssen verbindlich wachstums- und zukunftsorientiert sein und künftigen Generationen zweifelsfrei nutzen.“
