Witzel sieht Bestätigung durch aktuelles Verwaltungsgerichtsurteil
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat bei seinem aktuellen Urteil die rechtliche Zulässigkeit des Hebesatzsplittings bei der Grundsteuer bestritten und die Steuerbescheide von den zu stark belasteten Klägern aufgehoben:
Essens FDP-Landtagsabgeordneter und Parteivorsitzender Ralf Witzel sieht sich in seiner Kritik bestätigt: „Ohne jede Not und ohne Sinn und Verstand haben CDU, SPD und Grüne Ende 2024 differenzierte Hebesätze beschlossen. Diese hat das Verwaltungsgericht nunmehr wie erwartet als unzulässig verworfen. Viele Mieter und Eigentümer sind bislang durch die Grundsteuerreform ungerechtfertigterweise doppelt belastet worden. Damit ist nun endlich Schluss. Das Pokerspiel des Essener Stadtkämmerers hat diesem nun ein vorhersehbares Einnahmeproblem und eine zukünftige Planungsunsicherheit eingebracht. Die notwendigen Korrekturen werden zu neuen Verwerfungen führen: Für viele Mieter wird die Grundsteuer steigen, während andere von Entlastungen profitieren. CDU, SPD und Grüne sind mit ihrer experimentellen Politik in der Realität gescheitert.“
